Möglicherweise verstärkt rechts oben. Er sei sich aber nicht sicher gewesen und deshalb stehe auf dem Notizblatt, welches kein Dokumentationsdokument sei und bloss als Gedankenstütze diene, dass er den Spontannystagmus noch mit einer Oberärztin besprechen wolle. Es sei ein vermuteter Nystagmus und ganz sicher kein Blickrichtungsnystagmus gewesen. Dass die Einschätzung fraglicher Spontannystagmus im provisorischen Notfallbericht vom 31. März 2014 nicht enthalten sei, sei korrekt. Dies liege daran, dass er den Patienten zusammen mit der Beschuldigten 2 nochmals untersucht habe und diese den fraglichen Spontannystagmus nicht gesehen habe.