Als er seine Untersuchungen zusammen gehabt habe, habe er der Beschuldigten 2 den Fall geschildert und sie gebeten, den Patienten zusammen mit ihm nochmals anzuschauen. Dies vor allem deswegen, weil in solchen Fällen die neurologische Untersuchung nicht ganz einfach sei und mit dem Ziel, dass sie seine Diagnose bestätige bzw. verifiziere. Sie hätten J.________ sel. gemeinsam nochmals untersucht und das weitere Prozedere besprochen. J.________ sel. sei es zu diesem Zeitpunkt besser gegangen, weshalb sie entschieden hätten, ihn zu entlassen. J.________ sel. habe bei der Untersuchung keine verwaschene Sprache ge-