Dem Gutachter-Team würden zentrale klinische Informationen fehlen, u.a. wie die Kommunikation/Verständigung mit dem Verstorbenen gewesen sei, was exakt wann, von wem und konkret wie untersucht worden sei, welche klinischen Befunde allfällig durch Dritte/Vorgesetzte mit-/nachuntersucht worden seien, ob der spitalintern geltende Abklärungs-Algorithmus für Patienten mit Drehschwindel zur Anwendung gekommen sei und wenn ja, substantiiert wie usw. 3.5 Am 11. Januar 2017 dehnte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung auf den Beschuldigten 1 wegen fahrlässiger Tötung aus und befragte diesen am 22. Mai 2017.