substantiierten und weiterführenden Sachverhaltsabklärung bei den am 31. März 2014 in der Betreuung des Verstorbenen involvierten Fachpersonen (Pflege und Arzt/Ärzte) zum spezifisch klinisch-diagnostischen Ablauf. Dem Gutachter-Team würden zentrale klinische Informationen fehlen, u.a. wie die Kommunikation/Verständigung mit dem Verstorbenen gewesen sei, was exakt wann, von wem und konkret wie untersucht worden sei, welche klinischen Befunde allfällig durch Dritte/