Es könne zumindest vermutet werden, dass ein früheres Einleiten einer spezifischen therapeutischen Intervention geeignet gewesen wäre, die Wahrscheinlichkeit des fatal endenden Ausgangs – in welcher Dimension auch immer müsse in Ermangelung einer Bildgebung am 31. März 2014 offen bleiben – zu reduzieren. Als weiteren sachdienlichen Hinweis hielten die Gutachter fest, aus ihrer Sicht bedürfe es zur Beantwortung der Frage, ob die Untersuchung am 31. März 2014 nach den durch die medizinische Wissenschaft aufgestellten und generell anerkannten Regeln und dem damaligen Stand der Wissenschaft erfolgt sei, einer inhaltlich