konkret eine verbindliche und damit ursächliche Therapie hätte machen lassen, könne heute nicht beantwortet werden. Den Gutachtern fehlten bislang wichtige klinische Informationen zu der Untersuchung des Verstorbenen am 31. März 2014. Zudem sei gleichentags keine spezifische Bildgebung veranlasst worden, die eine Antwort erlauben würde.