_ vom 26. Februar 2016 klinische Untersuchungen geltend gemacht (Romberg-Steh- und Unter- berger-Tretversuche), die in den beiden ursprünglichen Berichten weder angesprochen noch als durchgeführt geltend gemacht worden seien. Bei dieser Ausgangslage könne die Frage, ob die umgesetzte ärztliche Untersuchung, Diagnosestellung und Behandlung nach den Regeln der einzuhaltenden objektiven Sorgfaltspflicht erfolgt seien, nach dem heutigen Wissensstand (Unkenntnis der exakten Untersuchungen und der erhobenen Befunde) nicht abschliessend beantwortet werden.