bulookulärer Reflex (pathologischer Kopfimpulstest) bestanden. Da einerseits der beschriebene Blickrichtungsnystagmus nicht typisch für eine periphere Problematik sei und andererseits der pathologische Kopfimpulstest für eine periphere Problematik spreche, sei bei dieser Erkenntnisdivergenz die Schlussfolgerung Neuritis vestibularis auf der Basis der heutigen Aktenlage nicht nachvollziehbar. Dies seien die einzigen dokumentierten neurologischen Untersuchungsergebnisse.