Die Verfügung der Staatsanwaltschaft blieb unangefochten. 3.4 Das von der Staatsanwaltschaft in der Folge eingeholte Gutachten beim Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern datiert vom 26. November 2016. Die Gutachter kamen insgesamt zum Schluss, dass die Untersuchungen, Behandlungen und Therapien des Verstorbenen vom 11. Januar 2014 sowie vom 1. April 2014 korrekt erfolgt seien und keine Verletzungen der gebotenen objektiven Sorgfalt der involvierten Gesundheitsfachpersonen hätten festgestellt werden können.