3.2 Nachdem die Beschwerdeführer 1-3 verschiedene andere Schritte unternommen hatten, reichten sie am 19. April 2016 Strafanzeige ein gegen das N.________(Spital) und alle weiteren Personen, die dem Verstorbenen während des Zeitraums vom 11. Januar bis zum 4. April 2014 direkt oder indirekt erste medizinische Hilfe geleistet, ihn transportiert, untersucht und/oder behandelt hatten und dafür verantwortlich gewesen seien. In der Anzeige wurde insbesondere kritisiert, dass am 31. März 2014 auf eine dringend gebotene bildgebende Abklärung verzichtet worden sei.