Trotz entsprechender Massnahmen und Behandlungen bestätigte sich am 2. April 2014 der klinische Verdacht einer ausgedehnten Ischämie im Hirnstammbereich. Am 4. April 2014 tat der Hirntod bei J.________ sel. ein. 3.2 Nachdem die Beschwerdeführer 1-3 verschiedene andere Schritte unternommen hatten, reichten sie am 19. April 2016 Strafanzeige ein gegen das N.________(Spital) und alle weiteren Personen, die dem Verstorbenen während des Zeitraums vom 11. Januar bis zum 4. April 2014 direkt oder indirekt erste medizinische Hilfe geleistet, ihn transportiert, untersucht und/oder behandelt hatten und dafür verantwortlich gewesen seien.