Der Beschuldigte 1 notierte auf dem Blatt «Jetziges Leiden und persönliche Anamnese / Persönliche Notizen des Arztes» betreffend J.________ sel. einen fraglichen Spontannystagmus (Blick rechts oben). Noch am selben Tag wurde J.________ sel. mit der Diagnose Neuritis vestibularis aus dem Spital entlassen (vgl. den vom Beschuldigten 1 unterzeichneten provisorischen Notfallbericht vom 31. März 2014). Am Morgen des 1. April 2014 musste J.________ sel. erneut notfallmässig ins N.________(Spital) gebracht werden. Das im N.________(Spital) durchgeführte Schädel-CT samt Angiographie zeigte einen bereits demarkierten PICA-Infarkt.