Sie beantragten das Folgende: 1. Die angefochtene Verfügung vom 7. August 2018 der Vorinstanz sei in Bezug auf Ziffer 1 und Ziffer 2 aufzuheben und der Vorinstanz zur Vervollständigung des Sachverhalts und zur anschliessenden Anklageerhebung zurückzuweisen. Die Vorinstanz sei insbesondere anzuweisen, die nachfolgenden Beweise zu erheben (vgl. betreff. Frau C.________ auch Beweisanträge vom 17. November 2017): • Es sei Frau F.________ ausführlich zu befragen. • Es sei das übrige Pflegepersonal, insbesondere jenes, welches am 31. März 2014 im Einsatz war, ausführlich zum Zustand von Herrn J.____