SR 312.0) gewährt hatte, stellte sie am 7. August 2018 das Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1 und 2 ein. Hiergegen erhob die Ehefrau des Verstorbenen, F.________, (Straf- und Zivilklägerin 3/Beschwerdeführerin 3; nachfolgend: Beschwerdeführerin 3) gemeinsam mit ihren Kindern E.________ und H.________ (Straf- und Zivilkläger 1+2/Beschwerdeführer 1+2) am 27. August 2018 Beschwerde. Sie beantragten das Folgende: 1.