2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Die amtliche Entschädigung für das Ausstandsverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Gesuchsgegnerin 1 (mit den Akten) - der Gesuchsgegnerin 2 Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwalt N.________ (O 11 6789) - der Straf- und Zivilklägerin, v.d. Fürsprecher Dr. D.________