RA L.________: - Die Verhandlung sei weiterzuführen, die Zivilklage sei jedoch abzutrennen und auf den Zivilweg zu verweisen. Evtl. sei die Verhandlung abzubrechen und die Sache an die StA zurückzuweisen. RA D.________: - Die Verhandlung sei weiterzuführen. Hierauf wird unter kurzer mündlicher Begründung verfügt: Die Verhandlung wird fortgesetzt.