Die Gerichtspräsidentin führt aus, dass gegen Notar J.________ grundsätzlich auch ein separates Verfahren möglich sei. Werde er in diesem Verfahren nicht befragt, dürfe dies aber auch nicht zu Lasten der Beschuldigten verwendet werden. Zudem gebe es auch Verjährungsprobleme. In Absprache mit den Parteien wird der Entscheid darüber für nach dem Mittag in Aussicht gestellt. […] Die Gerichtspräsidentin fordert die Parteivertreter auf ihre Anträge zu formulieren: RA B.________ merkt an. Er stelle keine Anträge und habe im Sinn heute zu plädieren.