Die Dauer des Verfahrens könne sich nicht zu Lasten seines Mandanten auswirken. FS D.________ ist der Ansicht, dass ein allfälliges Verfahren gegen den Notar separat geführt werden könnte. Zudem sage das Bundesgericht klar, keine formelle Streitverkündigung. Auch wenn die lange Dauer nicht dem Beschuldigten anzulasten sei, hätte er das alles auch früher sagen können. FS B.________ gibt an, er habe die Problematik noch nicht vertiefen können. Es stelle sich aber schon die Frage ob der Fall liquide sei oder nicht. Die Rolle des Notars könne für die Beurteilung bedeutend sein. Die Gerichtspräsidentin führt aus, dass gegen Notar J.___