Er sei aber noch nicht in der Lage einen konkreten Antrag zu stellen und müsste sich auch mit seinem Klienten besprechen. RA L.________ merkt an, der Adhäsionsprozess gebe die Möglichkeit den Zivilpunkt an das Strafverfahren anzuhängen, ansonsten seien jedoch keine Änderungen der Regeln des Zivilprozesses auszumachen. Wieso es zu einer Schlechterstellung des Beklagten kommen solle, sehe er nicht ein. Die Beteiligungsform des genannten Notars habe auch Einfluss auf das hiesige Strafverfahren. Es sei nicht ganz unproblematisch, dieses einfach weiterzuführen. Die Dauer des Verfahrens könne sich nicht zu Lasten seines Mandanten auswirken.