Dies sei weit mehr als nur eine Idee für einen Vertrag zu haben, wie dies von der Vorinstanz falsch gewürdigt worden sei. Als Laie dürfe man davon ausgehen, dass ein Notar niemals eine Urkunde redigieren würde, welche von strafrechtlicher Relevanz sein könnte. Zudem habe Notar J.________ die Bedenken von G.________, welche als Einzige eine kaufmännische Ausbildung absolviert habe, schlüssig widerlegt (pag. 1414). Nach Auffassung der Kammer erscheinen die beantragten Beweismassnahmen geeignet, der Suche nach der materiellen Wahrheit zu dienen. Hierzu gehören namentlich die (erstmaligen) Einvernahmen von G.______