5 Für die Vorinstanz stand fest, dass der undatierte Vertrag von beiden Beschuldigten unterzeichnet worden sei. Dabei spiele es nur eine sekundäre Rolle, wer die Idee für den Vertrag gehabt habe und ihn effektiv aufgesetzt habe. Sollte dies Notar J.________ getan haben, hätte er sich separat strafrechtlich zu verantworten. Massgebend sei, dass die beiden Beschuldigten den Vertag unbestrittenermassen gelesen und unterzeichnet und damit effektiv gewollt hätten.