1136). Auch auf die konkrete Frage nach weiteren Beweisanträgen hat die Verteidigung keine gestellt, womit sie solche dazumal als nicht erforderlich erachtet haben dürfte (pag. 1139). Die Unterzeichnende hat die Parteien zuvor darauf hingewiesen, sofern Notar J.________ nicht befragt werde, dies nicht zulas-