Dem Ausstandsgesuch ist Folgendes vorausgegangen: Mit Beschluss SK 17 47 + 48 der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 9. Oktober 2017 wurde das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Gesuchsgegnerin 1 / Gesuchsgegnerin 2) vom 2. November 2016 im Verfahren PEN 15 336/338 gestützt auf Art. 409 Abs. 1 StPO betreffend den Gesuchsteller aufgehoben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Im Weiteren wurden die Beweisanträge auf Durchführung und Würdigung der Einvernahmen von G.________, H.________, I.________, A.________ sowie Notar J.________ durch die 1. Strafkammer gutgeheissen.