1. Am 24. August 2018 stellte A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller), amtlich vertreten durch Fürsprecher B.________, ein Ausstandsgesuch gegen die verfahrenszuständige Gerichtspräsidentin E.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin 1) und die für das Verfahren eingesetzte Gerichtsschreiberin F.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin 2). Er beantragte, es sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge für das Verfahren PEN 17 419 eine neue Besetzung des Einzelgerichts zu bestimmen. Die Gesuchsgegnerin 1 leitete am 27. August 2018 gestützt auf Art. 59 Abs. 1 Bst. b Schweizerische Strafprozessordnung (StPO;