In der Folge stellte die Beschwerdeführerin am 28. März 2018 Strafantrag gegen die Beschuldigte wegen Tätlichkeiten und Beschimpfung. Die Beschuldigte ihrerseits stellte am 17. April 2018 ebenfalls Strafantrag gegen die Beschwerdeführerin wegen Drohung, Beschimpfung, Nötigung, Tätlichkeiten und Körperverletzung. Am 14. August 2018 schlossen die Beteiligten vor der Staatsanwaltschaft einen Vergleich, in welchem sie sich gegenseitig für die vergangenen Geschehnisse entschuldigten und beiderseits ihre Strafanträge zurückzogen. Als Folge dieses Vergleichs stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren am 15. August 2018 ein.