382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. 3.1 Am 21. März 2018 kam es in der Migros D.________ zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen der Beschwerdeführerin und der Beschuldigten. Die Beschwerdeführerin machte geltend, nach einer verbalen Auseinandersetzung mit der Beschuldigten von dieser an den Haaren gepackt, zu Boden geschleudert und anschliessend mit den Fäusten traktiert worden zu sein. In der Folge stellte die Beschwerdeführerin am 28. März 2018 Strafantrag gegen die Beschuldigte wegen Tätlichkeiten und Beschimpfung.