Die Richtlinien haben Empfehlungscharakter. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Patienten und Patientinnen, sondern auch denjenigen der Ärzte, die durch ungeschicktes Verhalten nicht zu Unrecht eines Übergriffes beschuldigt werden sollen (vgl. Anzeigebeilage 4). Die Richtlinien sehen vor, dass sich Patientinnen in einer Umkleidekabine umziehen können, «nicht vor den Augen des Arztes/der Ärztin». Weiter soll