Es ist unbestritten und auch offensichtlich, dass der Vaginalultraschall eine geeignete Vorsichtsmassnahme sein kann, um das Risiko einer Plazenta praevia hinreichend sicher zu beurteilen. Dies insbesondere, wenn sich mittels Bauchultraschall nicht hinreichend Informationen haben gewinnen lassen. Es stand somit im Ermessen des untersuchenden Arztes, ob er eine solche Untersuchung vorschlagen wollte oder nicht. Der Umstand, dass ein anderer Arzt die Situation allenfalls anders beurteilt und auf einen Vaginalultraschall verzichtet hätte, ändert daran nichts.