Er habe feststellen müssen, dass der Muttermund der Gebärmutter mittels Bauchultraschall nicht genügend habe beurteilt werden können. Weil sich der Mutterkuchen im Bereich der Hinterwand der Gebärmutter befunden und der kindliche Kopf zu weit unten im Becken der Mutter gelegen habe, habe nicht ausgeschlossen werden können, dass der Mutterkuchen vor dem inneren Muttermund gelegen habe (sog. Plazenta praevia). Während der ganzen Zeit hätten keine Anzeichen dafür bestanden, dass eine Vaginaluntersu-