Als Reaktion auf das Vorgefallene habe sie zunächst ein akutes Belastungssyndrom und dann eine schwere, voll ausgeprägte Posttraumatische Belastungsstörung entwickelt, mit deren Folgen sie heute noch zu kämpfen habe. 3.2 Der Beschuldigte führt in seiner Stellungnahme aus, kurz nachdem der Ehemann und die Tochter den Untersuchungsraum verlassen hätten, sei er mit dem Ultraschall über den Bauch fertig gewesen. Er habe feststellen müssen, dass der Muttermund der Gebärmutter mittels Bauchultraschall nicht genügend habe beurteilt werden können.