Der Beschuldigte habe ein Kondom über die Vaginalsonde geschoben und Gleitgel aufgetragen. Sie habe sich von diesem Zeitpunkt an im psychologischen Zustand des «Freeze» befunden und habe bei Einführung der vaginalen Ultraschallsonde lediglich eine starke körperliche Schamreaktion bemerkt. Aufgrund der Atmosphäre der Untersuchung sei es für sie eine sexuelle Berührung gewesen. Der Beschuldigte habe sie mit der Sonde vaginal stimuliert. Dies habe sie noch wahrgenommen, bevor sie unmittelbar danach dissoziiert habe.