Zugleich habe sie den starken Eindruck erhalten, dass der Beschuldigte durch die Untersuchungssituation erregt werde. Sie habe sein Handeln als eine Abfolge von Übersprungshandlungen erlebt. Der Beschuldigte sei zu diesem Zeitpunkt theatralisch gewesen und sie habe den Eindruck gehabt, dass er als Mann gerade durchbrenne. Intuitiv sei die Situation für sie klar gewesen, sie habe sich jedoch unfähig erlebt, zu handeln. Ab diesem Zeitpunkt sei die Untersuchungssituation für sie explizit sexualisiert gewesen. Der Beschuldigte habe ein Kondom über die Vaginalsonde geschoben und Gleitgel aufgetragen.