Der Beschuldigte habe sie dann aufgefordert, die Hose und den Slip auszuziehen. Er habe ihr weder eine Umkleidemöglichkeit angeboten, noch habe er ihr die Anwesenheit einer Drittperson angeboten. Der Beschuldigte habe, als sie bereits vom Bauch abwärts entkleidet, rücklings auf der Untersuchungsliege gelegen habe, in süffisantem Ton auch noch folgende Äusserung gemacht: «Na, Sie haben sich aber schnell ausgezogen». Das habe sie als sexuelle Anspielung erlebt. Zugleich habe sie den starken Eindruck erhalten, dass der Beschuldigte durch die Untersuchungssituation erregt werde.