Dieses Vorgehen sei vorgängig abgesprochen gewesen. Ihr Ehemann sei vom Beschuldigten informiert worden, dass er nicht lange warten müsse, es dauere höchstens zwei bis drei Minuten. Entgegen dieser Ankündigung habe der Beschuldigte sie ohne Erklärung weiter untersucht. Der Beschuldigte habe sich für eine Arzt-Patientinnen-Situation als zu privat und distanzlos gezeigt. Dieser Eindruck habe sich im Verlauf der Untersuchung noch verstärkt. Am Ende der Untersuchung habe der Beschuldigte ganz unerwartet aus dem persönlichen Gespräch heraus eine vaginale Ultraschalluntersuchung angekündigt.