1. Am 28. Juni 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen sexueller Belästigung, sexueller Nötigung, Schändung sowie Ausnützung der Notlage nicht an die Hand. Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 27. August 2018 Beschwerde ein.