Zum Reinheitsgrad der Drogen äussern sich die Akten nicht. Gemäss einer Statistik der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin für das Jahr 2017 liegt der mittlere Gehaltswert bei einer Menge von über 1000 g Kokain-Hydrochlorid („Co- cain-HCl“) bei 83% («Betäubungsmittelstatistik Cocain Heroin Gehaltswerte 2017», abrufbar unter https://www.sgrm.ch/de/forensische-chemie-und-toxikologie/fach- gruppe-forensische-chemie/statistiken-kokain-und-heroin/). Die vom Beschwerdeführer vertriebene reine Kokainmenge beläuft sich gemäss Statistik somit auf rund 1‘300 g.