3 3-4 Monate vor seiner Verhaftung in die Schweiz gekommen. Zu seinem Sohn habe er während seiner Haft, das heisst seit über einem halben Jahr, keinerlei Kontakt gehabt. Diese Bindung sei demnach weniger intensiv als behauptet. Die berufliche und finanzielle Situation des Beschwerdeführers sei bereits vor der Verhaftung schwierig gewesen. Er habe sich mit Temporärjobs als Dachdecker begnügen müssen und sei danach beim RAV gewesen. Zudem habe er Schulden. Die Bausaison neige sich jetzt im Herbst wieder dem Ende