Gegen die erneute Haftverlängerung um weitere drei Monate, das heisst bis am 6. November 2018, erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 23. August 2018 Beschwerde. Er beantragte, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und er sei umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Eventualiter seien geeignete Ersatzmassnahmen anzuordnen. Es wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet. Staatsanwalt C.__