1. Die Berner Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121). Am 7. Februar 2018 wurde A.________ verhaftet. Die ihm gegenüber angeordnete Untersuchungshaft wurde seither mehrmals verlängert, letztmals am 14. August 2018. Gegen die erneute Haftverlängerung um weitere drei Monate, das heisst bis am 6. November 2018, erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 23. August 2018 Beschwerde.