2 dessen hätte dem Gesuchsteller klar sein müssen, dass kein separater Entscheid über die Beweisanträge vom 27. Oktober 2017 folgen wird und er hätte diese Rüge bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorbringen können. Letztlich kann indes offen bleiben, ob auch insoweit auf das Ausstandsgesuch eingetreten werden kann, denn selbst wenn darauf eingetreten würde, müsste es abgewiesen werden (vgl. E. 3 hiernach).