1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ermittelt gegen unbekannte Täterschaft wegen fahrlässiger Tötung z.N. von C.________ sel. (Todesfall vom 6. April 2017 im D.________(Spital). Am 28. Dezember 2017 stellte Staatsanwalt B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) dem Straf- und Zivilkläger A.________ (Sohn der Verstorbenen; nachfolgend: Gesuchsteller) eine Kopie der Akten zu. Dem Gesuchsteller wurde in Aussicht gestellt, das Verfahren einzustellen. Es wurde ihm Frist gewährt, weitere Beweisanträge zu stellen. Am 27./28. Februar 2018 reichte der Gesuchsteller innert gewährter Fristerstreckung diverse Beweisanträge