_, sondern auch gegen eine unbekannte, im Hintergrund agierende Person der Psychiatrischen Dienste B.________(Ortschaft). F.________ konkretisiert die Vorwürfe jedoch nicht weiter und aus den beigelegten Akten gehen keine Hinweise hervor, welche auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten einer im Hintergrund agierende Person hindeuten würden. […] Die beiden Mitarbeiterinnen der KESB D.________ und E.________ wurden wegen «versuchter Vernichtung der Existenz von F.________ mit Auslegung auf verdinglich» angezeigt.