Sie kompensiere dies mit sehr aktionistischem Sich-Wehren, dies vor allem in Schriftform. Aus medizinischer Sicht sei eine psychiatrische Therapie mit Spitex-Betreuung zur kontrollierten Medikamenteneinnahme indiziert. Am 12. Oktober 2017 ordnete die KESB B.________(Ortschaft) unter Mitwirkung der Beschuldigten 3 und 4 gestützt auf das Gutachten der Psychiatrischen Dienste B.________(Ortschaft) als ambulante Massnahme an, dass die Beschwerdeführerin wöchentliche Termine bei der Spitex Region B.________(Ortschaft), Fachbereich Psychosoziale Betreuung, in Anspruch zu nehmen habe. Am 22. November 2017 erstattete die Beschwerdeführerin gegen die Beschuldigten Strafanzeige.