Das Gutachten der Psychiatrischen Dienste B.________(Ortschaft) datiert vom 15. Juni 2017. Im Gutachten wurde der Beschwerdeführerin die Diagnose paranoide Schizophrenie (ICD-10: F20.0) mit gerade noch ausreichender Funktionsfähigkeit für den Alltag, ohne akute Selbst- oder Fremdgefährdung gestellt. Es wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin scheine in ein Wahnsystem abzudriften, fühle sich bedroht und verfolgt durch alle psychisch und rechtlich an der Situation Beteiligten (Komplott gegen sie durch alle, die durch die Gefährdungsmeldung in ihren Fall involviert seien). Sie kompensiere dies mit sehr aktionistischem Sich-Wehren, dies vor allem in Schriftform.