(nachfolgend: Beschuldigte 3) und E.________ (nachfolgend: Beschuldigte 4) wegen «versuchter Vernichtung einer Existenz mit Auslegung auf verdinglich» nicht an die Hand. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 24. Januar 2017 Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei aufzuheben und diese sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen die angezeigten Personen an die Hand zu nehmen. Am 6. Februar 2018 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Eingabe ein.