2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Aufgrund der Formulierung der Beschwerdeschrift vom 18. August 2018 wird in Aussicht genommen, wegen Verletzung des Anstandes eine Ordnungsbusse nach Art. 64 Abs. 1 StPO zu verhängen. Der Beschwerdeführer hat Gelegenheit, innert 10 Tagen ab Zustellung dieses Beschlusses hierzu eine Stellungnahme einzureichen.