Zudem sei der Fall der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zu entziehen. Am 4. September 2018 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Eingabe vom 17. September 2018 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Der Beschwerdeführer reichte am 28. August 2018 eine Replik ein und hielt darin an seinem bisherigen Standpunkt fest.