1. Am 8. März 2017 erhob B.________ gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) Strafanzeige wegen falschen Zeugnisses (Dossier der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland [nachfolgend: Staatsanwaltschaft] BJS 17 7300). Mit Verfügung vom 25. Juli 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Gegen die Einstellungsverfügung erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 18. August 2018 Beschwerde. Er beantragte die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Befragung des Beschuldigten unter Eid. Zudem sei der Fall der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zu entziehen.