Gegen die Einstellung erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 18. August 2018 Beschwerde. Darin verlangte sie die Wiederaufnahme aller in der Einstellungsverfügung genannten Verfahrenspunkte. Am 4. September 2018 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet. Der Beschuldigte beantragte am 11. September 2018 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Nach erstreckter Frist beantragte die Generalstaatsanwaltschaft mit Eingabe vom 10. Oktober 2018 ebenfalls die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.