1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 27. Juli 2018 (BM 17 47270) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, die Strafuntersuchung betreffend den aussergewöhnlichen Todesfall von A.________ sel. im Sinne der Erwägungen fortzuführen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Kanton Bern hat dem Beschwerdeführer 1 und der Beschwerdeführerin 2 für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von pauschal total CHF 2‘000.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen.